Gemeinschaftlich. Individuell. Anders.
Seit der Gründung der Hofgemeinschaft vor über dreißig Jahren hat sich das Zusammenleben auf dem Hofgut stetig verändert und weiterentwickelt. Die Basis war dabei von Anfang an, das partnerschaftliche Zusammenleben und -arbeiten von Menschen mit Unterstützungsbedarf und ihren Begleitern.
Die besonderen Bedürfnisse und Fähigkeiten der Menschen mit Behinderung geben dabei dem Leben der Gemeinschaft seine besondere Prägung.
Den Alltag teilen, sich dabei helfen lassen und selbst Helfer sein, dabei können sich die Rollen der Friedelhäuser durchdringen. Wir verstehen die Assistenz, die Begleitung bis hin zur nötigen Pflege der Mitbewohner nicht als Dienstleistung, sondern als Bestandteil des gemeinsamen Lebens auf dem Hofgut.
Die UN-Behindertenrechtskonvention fordert die gesellschaftliche Teilhabe und ein möglichst barrierefreies Miteinander von behinderten und nichtbehinderten Menschen.
Dafür bieten wir einen geeigneten Rahmen. Jeder Bewohner kann sich in den Hausgemeinschaften und den Gremien der Hofgemeinschaft mit seinen Fähigkeiten und Talenten einbringen und entfalten.
Unser wichtigster Grundsatz ist es, den wertschätzenden Umgang aller Menschen der Hofgemeinschaft miteinander zu stärken. Das Team der Vertrauensstelle hat dabei die Aufgabe, alle Mitarbeiter dafür zu sensibilisieren und fortzubilden. Sie sind die Ansprechpartner bei Grenzverletzungen aller Art.
Richtungsweisend für die Gemeinschaft in Friedelhausen ist die Anthroposophie Dr. Rudolf Steiners. Sie versteht Behinderung nicht als Wesensmerkmal oder unumstößliches Defizit. Sie ist kein Hindernis auf dem Entwicklungsweg, der jedem Menschen möglich ist.
Für diesen individuellen Entwicklungsweg bieten wir den Bewohnern einen Lebensrahmen und Arbeitsplätze an, in dem eigenes Wachsen und Wollen angeregt wird und Entwicklungsimpulse aufgenommen und unterstützt werden können.
Rechtlicher Rahmen
Friedelhausen ist ein anerkannter Träger der Behindertenhilfe und bietet Menschen mit Behinderungen Wohnplätze in einer besonderen Wohnform und im betreuten Wohnen im Rahmen des SGB IX §99 mit §113 Abs.2 Nr.2 SGB IX und §78 SGB IX, sowie Arbeitsplätze im Rahmen des Berufsbildungsbereichs nach §97ff SGB III und Arbeitsplätze im Rahmen der Eingliederungshilfe nach §75 Abs.3 SGB XII.